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Infrastrukturkosten refinanzieren Die Gemeinden stehen in Anbetracht der restriktiven Haus- haltssituationen vor der Herausforderung, ihre Entwicklung weiterhin unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen zu gestalten, gleichzeitig aber die erforderlichen städtbauli- chen Maßnahmen möglichst kostenneutral durchzuführen. Hierzu hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, über Städtebauliche Verträge oder im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements Aufwendungen und Infra- strukturfolgekosten privater Vorhaben zu refinanzieren. Im Rahmen unseres Leitungsspektrums erabeiten wir für die geplanten Maßnahmen - städtebauliche Kalkulationen und erstellen - Folgekostenbilanzen, insbesondere für Infrastruktur: Vor dem Hintergrund dieser Kostenanalyse besteht ein wei- Teres Aufgabenfeld darin, unseren Auftraggebern Konzepte für die - Gestaltung von Folgekostenvereinbarungen und - Refinanzierung von Infrastrukturfolgekosten als Grundlage für Städtebauliche Verträge zu entwerfen. |
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